Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Teile A und B
Die Ausgabe 2006 der VOB umfasst eine Fortschreibung und Aktualisierung in allen ihren Teilen. Die VOB/A wurde an zwingende Änderungen durch die neuen Vergaberechtrichtlinien der Europäischen Union (EU) (2004/18/EG und 2004/17/EG) und das ÖPP- (Öffentlich Privater Partnerschaften) Beschleunigungsgesetz angepasst.
Die aktuelle Umgestaltung der VOB/B betrifft im Wesentlichen die Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung und hat klarstellende Änderungen und Ergänzungen des Normtextes zum Inhalt.
Mit Inkrafttreten der dritten Änderungsverordnung zur Änderung der Vergabeverordnung am 1. November 2006 sind die Abschnitte 2 bis 4 der VOB 2006 Teil A verbindlich vorgeschrieben.
Ebenfalls zum 1. November 2006 wurden
- der erste Abschnitt der VOB 2006 Teil A ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. März 2006 (Bundesanzeiger Nr. 94a vom 18. Mai 2006),
- die VOB 2006 Teil B in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2006 (Bundesanzeiger Nr. 196a vom 18. Oktober 2006) und
- die VOB 2006 Teil C in der Fassung der, vom Beuth-Verlag für das DIN herausgegebenen, Gesamtausgabe der VOB 2006,
per Erlass vom 30. Oktober 2006 (siehe PDF-Dokument) für die Bundesbauverwaltungen und die in Auftragsverwaltung für den Bund tätigen Länderbauverwaltungen verbindlich eingeführt.

