Blasi
record Türautomation GmbH
Otto-Wels-Str. 9
42111 Wuppertal
Telefon +49 202 609010
Service Hotline 01805 609012
email: info@record.de

FAQ

In unserer FAQ Datenbank finden Sie Antworten auf stetig wiederkehrende Fragen. Sollten Sie Ihre Frage hier nicht beantwortet finden, können Sie sich selbstverständlich auch direkt an uns wenden.



Notschalter an automatischen Türsystemen

Auf Grund der technischen Entwicklungen an automatischen Türen mit immer höheren Sicherheitsstandards der Steuerungskomponenten wurde häufiger die Frage nach der Notwendigkeit von Notschaltern an automatischen Türen gestellt.

Zunächst muss man zwischen den Notschalterfunktionen NOT-AUS bzw. NOT-AUF unterscheiden.

Der ehemals an automatischen Türen in Flucht- und Rettungswegen geforderte NOT-AUF Schalter ist bereits in der 1998 mit der Bauregelliste A veröffentlichten AutSchR (Richtlinie über automatische Schiebetüren in Rettungswegen) nicht mehr enthalten und nicht mehr erforderlich.

NOT-AUS Schalter werden u.a. in Bezug auf die BGR232 und die Maschinenrichtlinie gefordert, sie sind jedoch je nach Ergebnis der entsprechenden Gefahrenanalyse nicht zwingend einzusetzen.

Zitat der Maschinenrichtlinie:
Jede Maschine muss mit einer oder mehreren Notbefehlseinrichtungen ausgerüstet sein, durch die unmittelbar drohende oder eintretende gefährliche Situationen vermieden werden können. Hiervon ausgenommen sind:

  • Maschinen, bei denen durch die Notbefehlseinrichtung (NOT-AUS) die Gefahr nicht gemindert werden kann, da die Notbefehlseinrichtung entweder die Zeit zum normalen Stillsetzen nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere wegen der Gefahr erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.

Unter der Berücksichtigung folgender Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der Gefahrenanalyse kann der Not-Aus Schalter entfallen:

  • es ist keine Gefahrenabwehr möglich, da in der Regel der Not-Aus betätigt wird, wenn bereits etwas passiert ist und die Unfallgefahr nicht wesentlich gemindert wird
  • es ist die Zielgerichtete Aktion einer 2. Person notwendig, welche nicht zwangsläufig anwesend ist. (Reaktionszeit zum Erkennen der Gefahr und Betätigung des NOT-AUS Schalters)
  • bei erfahrungsgemäßem Missbrauch können durch die unkontrollierte Betätigung neue Gefahren entstehen, wenn die Tür, für den Benutzer nicht vorhersehbar, plötzlich stehen bleibt.
  • die Türkonstruktion keine direkten Gefahrstellen aufweist und durch entsprechende Baumuster geprüfte Ausstattung unter Berücksichtigung aktueller Normen und Richtlinien gefertigt ist
  • der NOT-AUS Schalter kann eine unachtsame Benutzung, z.B. ein Fehlverhalten bei der Begehung, nicht verhindern

Es kann auf Notschalter verzichtet werden, wenn die o. g. Kriterien erfüllt sind, die gesamte Türanlage gemäß den vom Hersteller der Antriebseinheit vorgeschriebenen Wartungsintervallen gewartet wird und der Betreiber als Verantwortlicher für den Betrieb der Türanlage die ordnungsgemäße Funktion der Anlage in regelmäßigen Abständen überprüft.

Dies begründet sich auch aus einem entsprechenden Beschluss des Fachausschusses Bauliche Einrichtungen, Sachgebiet "Fenster, Türen und Tore", der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften.

Die aus dem Hause record Türautomation GmbH gelieferten kompletten Türsysteme werden gemäß den aktuellen Normen und Richtlinien konstruiert, gefertigt und montiert und können ohne einen NOT-AUS Schalter bzw. NOT-AUF Schalter betrieben werden.

zurück